Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer für Sie die Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Damit sind nicht nur alltägliche Entscheidungen gemeint, die sicherlich auch eine Rolle spielen, es sind vielmehr, ganz wesentliche Entscheidungen gemeint, die darüber bestimmen, was mit Ihnen passiert und was in ihrem Leben geschieht, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen auszudrücken.
Nun kann man meinen, dass dies eine Frage vornehmlich für ältere Menschen ist. Eine solche Situation kann auch bei jedem anderen Menschen von heute auf morgen eintreten, z.B. nach einem schweren Verkehrsunfall o.ä..
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung sind nicht der Ehepartner oder nahe Angehörige in einer solchen Situation automatisch befugt für Sie Entscheidungen zu treffen und es ist auch nicht sicher, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinne erfolgen, da letztendlich nur Mutmaßungen über ihren tatsächlichen Willen vorgenommen werden können.
Ein Arzt wird beispielsweise immer von der Vermutung ausgehen, dass unter allen Umständen das Leben zu erhalten ist – auch wenn damit Maßnahmen verbunden sind, die Sie möglicherweise aus persönlichen, religiösen oder moralischen Gründen ablehnen. Wenn Sie sich dann in der konkreten Situation nicht mehr äußern können, wird etwas gegen Ihren Willen geschehen.
Sie können aber bereits jetzt für sich Vorsorge treffen und damit über die „guten Jahre“ hinaus sicherstellen, dass Ihr Wille immer noch gewicht hat. Hierzu bietet sich eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung an. Es können Bereich der Gesundheitsfürsorge, des Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Finanzfürsorge geregelt werden, aber auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten usw..
Bei der Erstellung sind aber zahlreiche Aspekte zu beachten, die sicher stellen, dass Ihr Wille auch tatsächlich von allen beachtet wird und auch erkannt werden kann.
Insbesondere stellt die Rechtssprechung mittlerweile sehr hohe Anforderungen an eine Patientenverfügung, welchen die im Handel erhältlichen Vorlagen nicht genügen.
Es geht um Sie persönlich und dementsprechend müssen auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung persönlich auf Sie abgestimmt sein. Dies kann in einer Vorlage niemals gelingen.
Sie sind ein Mensch und haben das Recht über Ihr eigenes und individuelles Leben zu bestimmen. Nutzen Sie dieses Recht in jedem Fall.
Silvio Anger, Rechtsanwalt