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Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011

Am 01.01.2011 ist die neue sogenannte Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. In der Düsseldorfer Tabelle, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze, für den Kindesunterhalt festgelegt. Das Oberlandesgericht Jena hat die Düsseldorfer Tabelle in seinen eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien aufgenommen und auf der Internetseite des Landes Thüringen veröffentlicht.

Obwohl für 2011 keine Änderung des Kinderfreibetrages – und damit auch keine Änderung der Tabellensätze für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder – vorgesehen ist, wurde die Düsseldorfer Tabelle in einigen anderen Punkten geändert, insbesondere wurden die Selbstbehaltssätze angehoben.

Wegen der Anhebung des BAföG-Bedarfshöchstsatzes für Studierende ab Oktober 2010 wurde der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, von 640 € auf 670 € angehoben. In diesem Betrag sind 280 € (bisher 270 €) für Unterkunft einschließlich Heizung enthalten.

Praktisch sehr wichtig ist auch die Anhebung der Selbstbehaltssätze von erwerbstätigen Unterhaltsschuldnern gegenübern minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kindern. Diese wurden von 900 € auf 950 € angehoben. Hingegen bleibt es bei einem Selbstbehalt von 770 € bei nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldnern.

Darüber hinaus werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, eines volljährigen Kindes oder Eltern, um jeweils 50 € angehoben.

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