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Erhebliche Gefährdung: Vorgaben, die Haustür nachts abzuschließen, sind unzulässig

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nachts die Haustür abzuschließen ist unwirksam.

Ein immer wiederkehrendes Problem in Häusern mit mehreren Wohnungen kehrt auch in diesem Fall zutage: Ist es sinnvoll und erlaubt, die Haustür abzuschließen?

In einer Wohnungseigentümerversammlung hatten die Eigentümer beschlossen, dass in der Nachtzeit die Haustür abgeschlossen werden soll. Gegen diesen Beschluss klagten einige Eigentümer. Und das Landgericht Frankfurt (LG) stellte sich auf deren Seite. Denn das Abschließen einer Haustür führt zu einer erheblichen Gefährdung. Das Gebäude kann im Brandfall oder in anderen Notsituationen nicht mehr verlassen werden, wenn kein Schlüssel vorhanden ist – was in nächtlicher Panik durchaus schnell passieren kann. Die verschlossene Tür kann daher ein tödliches Hindernis darstellen. Zudem verwies das LG darauf, dass entsprechende Vorgaben in Mietverträgen aus den gleichen Gründen bereits von vielen Gerichten als unwirksam erachtet wurden.

Hinweis: Ein entsprechender Beschluss ist nicht von der ordnungsgemäßen Verwaltung umfasst und überschreitet somit klar das Ermessen der Wohnungseigentümer.

Quelle: LG Frankfurt/Main, Urt. v. 12.05.2015 – 2-13 S 127/12

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