Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.12.2009, BGH NJW 2010, S. 531 ff., die Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von Darlehensverträgen deutlich gestärkt.
Zusammen mit den meisten Darlehensverträgen werden von den Banken sogenannte Restschuldbefreiungsversicherungen angeboten. Diese sollen eine Absicherung für den Fall darstellen, wenn die Darlehensraten nicht mehr gezahlt werden können, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.
Häufig wird ein Teil der eigentlichen Darlehenssumme gar nicht an den Verbraucher ausgezahlt, sondern gleich an die Versicherung und dies für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Das Darlehen finanziert also die Versicherung (nicht selten 5 % bis 10 % der Darlehenssumme).
Sofern sich hieraus ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang ergibt, handelt es sich bei diesen Verträgen, um ein verbundenes Geschäft. Nachdem es in der Vergangenheit von den Gerichten unterschiedliche Beurteilung gegeben hat, wurde durch den Bundesgerichtshof jetzt eine klare Entscheidung zugunsten der Verbraucher erzielt.
Aber welche Auswirkungen hat diese Entscheidung in der Praxis?
Kurz gesagt: eine schwerwiegende für die Banken und eine erfreuliche für die Verbraucher. Die Banken müssen nun eine besondere Form der Widerrufsbelehrung in die neu abzuschließenden Verträge aufnehmen. Mit dem Widerruf des Darlehensvertrages ist nämlich der Verbraucher auch nicht mehr an die Versicherung gebunden. Eine solche Belehrung fehlt bei fast allen Darlehensverträgen der vergangenen Jahre mit der Folge, dass mangels ordnungsgemäßer Belehrung ein Widerruf auch noch Jahre später möglich ist.
Sofern es zu einem Widerruf kommt, sind die beiderseitig gewährten Leistungen zurückzugewähren, d.h. die Bank erhält die Nettodarlehenssumme (ohne Darlehenszinsen) zurück und der Verbraucher seine bisher gezahlten Raten zzgl. der Versicherungsprämie.
In zahlreichen Fällen führt dies dazu, dass man eine bestehende Darlehensschuld deutlich verringern kann. Man schuldet der Bank immer noch Geld und muss Raten zahlen, aber nur noch einen Teil der eigentlichen Darlehenssumme. Auf Grund der grundlegenden Entscheidung sind nunmehr auch die Banken bereit eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Aus meiner Praxis kann ich davon berichten, dass so Darlehensverbindlichkeiten um ca. 1/3 verringert werden konnten, was dann auch für die Monatsraten gilt.
Eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrages lohnt sich in jedem Fall. Mit dem richtigen Verhandlungsgeschick sowie den passenden Argumenten lassen sich einige tausend Euro sparen.