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Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Lebenspartnerschaft,  Ehe, Verwandtschaft und Familie miteinander verknüpften Personen regelt. Außerhalb wird die gesetzliche Vertretungsfunktion in Form von Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung geregelt.

 

Familiengericht - Unterhalt

Eine Scheidung oder Trennung ist ein neuer Weg im Leben, welcher oftmals mit einer besonderen Belastung verbunden ist. Die Folgen, wie Ausgleich des Vermögens (Zugewinn), Teilung des Hausrates, Verbleib in der Ehewohnung oder der Versorgungsausgleich, können aber sachlich geklärt werden. Gleiches gilt für alle Auseinandersetzungen in denen Kinder eine Rolle spielen (Unterhalt, Umgang, Sorgerecht).

 

Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Bereichen:

 

Dieser besonders sensible Rechtsbereich bedarf der kompetenten und vertraulichen Beratung und Vertretung. Gern nehme ich mich Ihrer Problematik an. In verschiedenen familiengerichtlichen Verfahren herrscht Anwaltszwang, so dass bspw. ein Scheidungsantrag nur durch einen Anwalt eingereicht werden kann. Aber nicht nur eine Scheidung birgt die Gefahr das Konflikte ausgetragen werden. Auch bei nicht verheirateten Paaren kann nach einer Trennung der Bedarf nach einer rechtlichen Unterstützung bestehen, wenn die Fragen von Kindesunterhalt, Umgang und Veränderungen des Sorgerechts geklärt werden müssen. Gerade im Bereich des Sorgerechts wurde durch eine Reform im Jahr 2013 die Stellung der nicht verheirateten Väter deutlich gestärkt, so dass diese nunmehr auch die Möglichkeit haben, beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgenrechts zu stellen.