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Einstweilige Anordnung: Häufige Wohnortwechsel sollen Kindern bis zur Hauptsacheentscheidung erspart werden

Der Streit über den Aufenthalt der Kinder kann sehr emotional werden. Aufgabe der entscheidenden Gerichte ist es dabei, bei allen verletzten Gefühlen der Erwachsenen das Kindeswohl stets im Auge zu behalten. Dass dies auch für die Zeit gilt, bis es zur finalen Entscheidung zum Kindesverbleib kommt, zeigt das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG).

Umzug der Kinder nach Trennung der Eltern

Hier war die Mutter mit den Kindern im Zuge der Trennung aus der bisherigen Wohnung und dem sozialen Umfeld weggezogen. Nach einiger Zeit zog sie mit den Kindern zwar zurück zum schwer erkrankten Kindesvater, jedoch kam es dann erneut zur Trennung. Nun wollte der Vater die Kinder nicht erneut ziehen lassen. Es musste eine Lösung zum dauerhaften Lebensmittelpunkt der Kinder gefunden werden.

Im Wege der einstweiligen Anordnung wurde auch entschieden, dass die Kinder bis zur Entscheidung der Hauptsache vorerst beim Vater verbleiben sollen. Hiergegen legte die Kindesmutter Rechtsmittel ein.

Rechtsmittel der Kindesmutter und Entscheidung des Gerichtes

Das OLG hat als Beschwerdeinstanz die Einwände der Mutter jedoch zurückgewiesen. Wenn der Senat der Beschwerde folgen würde, käme es zu einem erneuten Wohnsitzwechsel der Kinder zur Kindesmutter.

Und dabei könnte es sich womöglich nicht um den letzten Ortswechsel handeln. Genau dies sei aber nicht im Sinne der Kinder, die in besonderem Maße unter jedem Wohnsitzwechsel leiden. Um ein solches “Hin und Her” zu vermeiden, hat ein Gericht immer zu prüfen, ob die durch die Beschwerde beanstandete Regelung kindeswohlgefährdend ist. Liegt wie hier im Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung vor, hat im Interesse einer gewissen Kontinuität im Leben der Kinder die Ausgangsentscheidung Bestand.

Hinweis: Kindschaftssachen sind immer hoch emotional. Sie können weitestgehend auch ohne anwaltliche Begleitung geführt werden, jedoch ist dies nicht immer sinnvoll. Denn der rechtliche Rahmen, in dem sich diese Verfahren bewegen, ist von ganz besonderer Natur.

Quelle: OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.05.2020 – 9 UF 97/20

Fundstelle: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

Es wird darauf hingewiesen, dass gerichtliche Entscheidungen grundsätzlich Einzelfallentscheidungen sind und nicht ohne weiteres auf vergleichbare /ähnliche Sachverhalte übertragen werden können, da auch diese vom zuständigen Gericht als Einzelfall beurteilt werden müssen. Ob das dargestellte Urteil auch auf Sie anwendbar ist, können wir gern in einem persönlichen Gespräch erörtern.

 

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