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Unterhalt – Unterhaltsrecht

Familiengericht - Unterhalt

Der sogenannte Unterhalt spielt für viele Menschen vor allem im Zusammenhang mit einer Scheidung oder einer Trennung eine Rolle. Doch auch in anderen Situationen kann das Thema Unterhalt relevant werden. Vielfach wissen Betroffene gar nicht, dass Sie unterhaltspflichtig sind oder ihnen ein Unterhalt zusteht. In diesem Fall lohnt es sich zusammen mit einem erfahrenen Partner den Unterhalt einzufordern oder die Zahlung von Unterhalt zu regeln. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht gerne bei allen Fragen und Aufgaben rund um den Unterhalt zur Seite.

Grundlagen zum Unterhalt

Auch wenn viele den Begriff “Unterhalt” vorrangig mit Scheidung in Beziehung setzen, ist die Definition per se nicht auf diesen Anwendungsbereich festgelegt. Tatsächlich geht es zunächst einmal situationsunabhängig darum, dass ein Einzelner gegenüber einem anderen Menschen die Verpflichtung hat dessen Existenz zu sichern. Einer Unterhaltsverpflichtung kommen Betroffene in der Regel mithilfe von Unterhaltszahlungen, den sogenannten  Alimenten, nach. Grundlage für die Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen können sowohl das Gesetz, als auch ein abgeschlossener Vertrag, wie etwa ein Ehevertrag, sein.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Bedürftige, die nicht dazu in der Lage sind selbst für ihren Unterhalt sorgen zu können, werden in Deutschland durch das Unterhaltsrecht geschützt, welches im BGB verankert ist. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, die in unterschiedlichen Situationen zum Tragen kommen:

  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Familienunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Unterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter

Unterhaltspflichten können sich unter anderem durch eine Eheschließung, die Elternschaft oder eine andere Verwandtschaft in gerader Linie ergeben. Das bedeutet, dass nicht nur Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig sein können, sondern auch Kinder für ihre Eltern. In diesem Zusammenhang spielen vor allem Fälle eine Rolle, in denen Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen.

Unterhalt bei Scheidung und Trennung

Insbesondere wenn eine Scheidung oder Trennung zu bewältigen ist, müssen die Betroffenen sich Gedanken über mögliche Unterhaltspflichten machen. Unterschieden wird dabei zwischen Trennungsunterhalt (bei getrennt lebenden, aber noch nicht geschiedenen Eheleuten) und den Unterhaltspflichten, die zwischen geschiedenen Eheleuten bestehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden mit Blick auf den Unterhalt der Ehe gleichgestellt. Wer sich scheiden lässt, muss in punkto Unterhalt unter anderem die folgenden Unterhaltsarten berücksichtigen (Liste nicht vollständig):

  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Ausbildungsunterhalt

Selbstbehalt bei Unterhalt

Wer unterhaltspflichtig ist, muss nicht sein sprichwörtliches letztes Hemd hergeben, um den ausstehenden Forderungen nachzukommen. Es existiert der sogenannte Selbstbehalt, der den Unterhaltspflichtigen davor schützt selbst in die Bedürftigkeit abzurutschen. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach verschiedenen Faktoren und ist zum Beispiel davon abhängig, für wen der Unterhalt entrichtet werden muss und wie die eigene finanzielle Situation aussieht. Zudem können individuelle Beschlüsse ergehen, die den Selbstbehalt im Einzelfall anders auslegen.

Juristische Beratung beim Thema Unterhalt dringend empfohlen

Das Thema Unterhalt ist ein weites Feld. Viele Betroffene wissen nicht, dass Ihnen Unterhalt zusteht, während Unterhaltspflichtige oftmals noch nie etwas von einem Selbstbehalt gehört haben. Es lohnt sich dementsprechend eine juristische Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu beanspruchen. Das gilt auch für Situationen, in denen sämtliche Betroffenen sich bezüglich der Unterhaltsverpflichtung einig sind, entsprechend eine einverständliche Regelung anstreben. Gern stehe ich Ihnen bei Fragen rund um den Unterhalt zur Verfügung. Eine eingehende persönliche Beratung sowie auf Wunsch auch eine gerichtliche Vertretung bekommen Sie bei mir für alle in Frage kommenden Bereiche rund um das Thema Unterhalt – vom Elternunterhalt bis hin zum Trennungsunterhalt. Nehmen Sie gleich unverbindlich Kontakt auf.