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Vermögen

Lebensgemeinschaft

Wenn es um das Vermögen in einer Ehe geht, gilt es am besten bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung vorzusorgen. Auch wenn Paare vor ihrer Hochzeit nicht unbedingt an eine mögliche Trennung denken möchten, kann ihnen dies auf lange Sicht viel Ärger sowie unter Umständen auch Prozesskosten ersparen. Es gibt verschiedene Modelle und rechtliche Grundlagen, die mit Blick auf das Vermögen in einer Ehe ins Gewicht fallen. Um bei allen Eventualitäten den Überblick zu behalten, biete ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern meine Erfahrung an. So können Sie sichergehen, dass Sie nach der Scheidung den Anteil am ehelichen Vermögen erhalten, der Ihnen tatsächlich zusteht.

Was ist das Vermögen?

Unter den Begriff Vermögen fällt im Grunde genommen alles, was sich mit Blick auf materielle oder immaterielle Dinge im Besitz einer Person befindet. Das können sowohl Bargeld und Schmuck als auch Aktien, Immobilien, Kleidungsstücke, eine Schallplattensammlung oder ein Fahrzeug sein. Jedem dieser Besitztümer kann in der Regel ein konkreter Wert zugeordnet werden, der vor allem hinsichtlich einer späteren Scheidung relevant werden kann. In diesem Zusammenhang spielen das Güterrecht und der Güterstand eine gewichtige Rolle. Im Normalfall (wenn kein Ehevertrag vorliegt) leben Ehepartner als Zugewinngemeinschaft miteinander. Die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft stehen dem gegenüber.

Vermögen bei Gütertrennung

Wenn vor oder während der Ehe eine Gütertrennung vereinbart wird, bedeutet dies, dass jeder Ehepartner auch nach der Scheidung im Besitz seines eigenen Vermögens verbleibt und dem ehemaligen Ehepartner hierfür keinen Ausgleich zu zahlen hat. Diese Regelung betrifft sowohl das Vermögen, das der Ehepartner schon vor dem Eheschluss besessen hat, als auch das Vermögen, das er während der Ehe, zum Beispiel durch Arbeit, ansammelt. Die Gütertrennung muss in der Regel in einem Ehevertrag festgehalten werden und kommt meist dann zum Einsatz, wenn einer der Partner oder beide entweder schon ein großes Vermögen besitzen oder die Aussicht auf den Erwerb eines großen Vermögens haben.

Vermögen bei Zugewinnausgleich

Wenn zwei Menschen sich das Jawort geben und keinen Ehevertrag aufsetzen, leben sie anschließend in der Regel in einer Zugewinngemeinschaft miteinander. Das bedeutet, dass das Vermögen beider Partner zwar getrennt voneinander behandelt wird, jedoch im Falle einer Scheidung ein Ausgleich gegenüber dem Partner mit dem geringeren Vermögen stattzufinden hat. Grundlage für die Berechnungen bilden hierbei das Anfangsvermögen, der Zugewinn und das Endvermögen. Übersteigt der Zugewinn eines Ehepartners den des anderen, muss er die Hälfte des Mehrteils an den Ehepartner abgeben.

Vermögen bei Gütergemeinschaft

Den Güterstand der Gütergemeinschaft trifft man heute nur noch selten, denn er kann für beide Ehepartner viele Nachteile mit sich bringen. Die grundlegende Überlegung hinter dem Abschluss einer Gütergemeinschaft ist der, dass während der gemeinsamen Ehe beide Partner gleichviel Engagement in das Funktionieren dieses Bundes einbringen, weshalb auch das Vermögen geteilt werden sollte. Ganz so einfach funktioniert die Gütergemeinschaft allerdings nicht, denn es gibt bei diesem Güterstand nicht nur eine oder zwei, sondern gleich fünf verschiedene Vermögensmassen, die jeweils unterschiedlich gehandhabt werden. Das bedeutet, dass es auch beim Güterstand der Gütergemeinschaft, beispielsweise mit dem Sondergut, Vermögensmassen gibt, die nur dem Ehemann oder der Ehefrau allein gehören.

Von vornherein in punkto Vermögen vorsorgen

Das Vermögen in einer Ehe kümmert verliebte Paare zu Beginn ihres gemeinsamen Lebens oft gar nicht. Die rechtlichen Verbindlichkeiten sollten jedoch am besten bereits vor der Eheschließung geklärt werden. Als Fachanwalt für Familienrecht erkläre ich Ihnen gern die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Güterstände. Auch in punkto Zugewinnausgleich kann ich Ihnen beratend zur Seite stehen oder Ihre Forderungen mit Fingerspitzengefühl und Knowhow vor Gericht durchsetzen. Sprechen Sie mich für ein informatives Erstgespräch am besten noch heute an.