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Scheidung

Scheidung

Die Scheidung markiert das Ende einer Ehe. Wenn die Wege zweier Menschen sich trennen, ist dies auf der einen Seite ein emotional stark aufgeladenes Ereignis, auf der anderen Seite kann dies für die zukünftig Geschiedenen aber auch der Start in eine positive Zukunft sein. Damit dies gelingt, ist es wichtig, dass die Scheidung für beide Parteien geregelt abläuft. Leider ist bei einer Scheidung nicht immer eine einvernehmliche Basis gegeben – gerade wenn ehemalige Partner zerstritten sind, ist es wichtig, dass Sie sich auf einen neutralen und vertrauensvollen Experten in Sachen Ehescheidung verlassen können. Als Anwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen mit meiner umfassenden Erfahrung sowie meinem fachlichen Knowhow gern durch diese schwierige Zeit.

Scheidung und Scheidungsvoraussetzungen

Während bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von einer Aufhebung gesprochen wird, kommt die Scheidung ausschließlich bei rechtskräftigen Ehen in Frage. Damit eine Ehe geschieden werden kann, müssen die betroffenen Parteien zuvor in der Regel eine Trennung vollzogen und ein sogenanntes Trennungsjahr eingehalten haben. Eine Ausnahme hiervon bilden Fälle, bei denen eine unzumutbare Härte festgestellt werden kann. Mögliche Gründe, dank der auf eine unzumutbare Härte plädiert werden kann, gibt es viele. Gern berate ich Sie in dieser Hinsicht und helfe Ihnen dabei eine Scheidung unter Umständen auch ohne vorheriges Trennungsjahr zu erwirken.

Nicht selten kommt es vor, dass eine Scheidung nicht einvernehmlich durchgeführt werden kann. Während in vielen Fällen beide Parteien einen Scheidungswunsch angeben können, weil die Partnerschaft nicht mehr fortgeführt werden soll, gibt es auch Situationen, in denen eine der beiden Parteien sich gegen eine Scheidung sperrt. Sofern eine Trennung stattgefunden hat, kann in einem solchen Fall dem Scheidungswunsch der einen Seite entsprochen werden. Allerdings verlängert sich in diesem Zusammenhang die erforderliche Trennungszeit von einem auf drei Jahre.

Scheidung und ihre Folgen

Wenn die eheliche Partnerschaft in einer Scheidung endet, kann dies weitreichende Folgen mit sich bringen. Viele Dinge sind nun zu regeln, damit die Scheidung möglichst glimpflich abläuft. Hierunter fallen abhängig vom individuellem Fall die folgenden Aspekte:

  • Steuerliche Veränderungen
  • Unterhaltsforderungen
  • Sorgerecht für Kinder
  • Umgangsrecht für Kinder
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Wohnsituation

Insbesondere wenn gemeinsame Kinder von der Scheidung direkt betroffen sind, ist es im Interesse dieser wichtig, möglichst einvernehmliche Entscheidungen zu treffen. Soll es beim gemeinsamen Sorgerecht  bleiben? Wie sieht es mit dem Umgang aus? Wo soll der künftige Lebensmittelpunkt der Kinder sein? Ebenso relevant sind die Themen Unterhalt und Vermögen. Auch wenn sich im Laufe der Ehe keine großen Vermögenswerte angesammelt haben, ist es doch wichtig, sich mit der zukünftigen Verteilung dieser Werte auseinanderzusetzen. Insbesondere wenn kein Ehevertrag vorliegt, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.

Anwaltszwang bei Scheidung

Die Voraussetzungen und Regelungen rund um eine Scheidung sind von Rechts wegen im BGB sowie im FamFG vorgeschrieben. Potentielle Scheidungsfolgen, zu denen die Themen Sorgerecht, Umgangsrecht und Co. gehören, sind wiederum im BGB abgehandelt. Um die zugrundeliegenden Gesetzmäßigkeiten verstehen und für den eigenen Fall anwenden zu können, ist es ratsam einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen. Die Scheidung selbst wird schließlich vor dem Amtsgericht durchgeführt. Hierfür hat der Gesetzgeber einen Anwaltszwang vorgesehen. Darüber hinaus empfiehlt es sich unabhängig von diesem Anwaltszwang auf die kompetente Erfahrung eines Experten zu vertrauen, der Sie diskret und möglichst reibungslos durch Ihre Scheidung führt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht habe ich bereits viele Paare auf dem Weg durch das Ende ihrer gemeinsamen Ehe begleitet. Fachliche Kompetenz und ein vertrauensvoller Umgang gehören in diesem Zusammenhang zu meinen Stärken. Profitieren Sie von meinem Knowhow und kontaktieren Sie mich für eine allgemeine Beratung oder zu einem konkreten Anliegen rund um das Thema Scheidung am besten noch heute.